Teilnehmer der Qualifizierung profitieren durch diese erweiterte Ausbildung zur Betreuungskraft auch bei einer Beschäftigung in einem Seniorenzentrum. Hier sind Mitarbeiter im Vorteil, die neben Kenntnissen in der Betreuung und Beschäftigung von demenzerkrankten Menschen über zusätzliche Kenntnisse in der Zubereitung von Speisen, sowie im Umgang mit dem PC verfügen. Mit unserem neuen Kursangebot entsprechen wir der Verordnung der AVSG vom 1.01.2017 (§80 SGB XI) zur Anerkennung von Betreuungs- und Entlastungsangeboten und dem neuen TSVG vom 19.05.2019 für Betreuungsdienste (§ 125 SGB XI, § 71 Absatz 3 Satz 4 ) benötigen Pflegedienste und neue Anbieter von ambulanten Diensten für Betreuung und Hauswirtschaft verstärkt gut ausgebildeten Fachkräfte.
Ausbildungsdaten: